
Kinderschutz
Viele der Kinder, die eine Kindertagespflegestelle besuchen, verbringen einen Großteil ihres Tages dort. Sie erleben spannende Abenteuer, schließen Freundschaften und sammeln gleichzeitig wichtige Erfahrungen für ihre körperliche, kognitive und seelische Entwicklung. Daher sind wir in besonderem Maße für das Wohl der Kinder verantwortlich, wobei sich der Begriff Kindeswohl nicht eindeutig und abschließend bestimmen lässt, da er gesetzlich an keiner Stelle genau beschrieben ist. Als Anbieter von früher Bildung sind wir wie die Kindergärten an die Verfahrensschritte zu §8a SGB VIII gebunden. Ein wirksamer Schutz der Kinder in Kindertagespflege kann nur dann gelingen, wenn Kindertagespflegepersonen gemeinsam mit Eltern und weiteren Netzwerkpartnern Unterstützern einen intensiven Austausch leben und anregen und beibehalten.